Logo Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt

Login

Melden Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten im Finanzierungsportal an.

Noch nicht registriert?

Verwalten Sie Ihre Anträge sicher und einfach in Ihrem persönlichen Servicebereich.

Anfrage starten

Kontakt

Schreiben sie uns
Kontaktformular

Bürgschaftsprogramm

BB LEASING

  • Wer wird gefördert?

    Gewerbliche Unternehmen (auch Existenzgründungen) und Freiberufler mit Investitionsort Sachsen- Anhalt

  • Was wird gefördert?
    Verbürgt werden Anschaffungen von Leasinggütern im Rahmen eines Finanzierungsleasings mit Voll- und Teilamortisation; mehrfach nutzbar, u. a. auch Teilbeträge, soweit der maximale Bürgschaftsbetrag nicht überschritten wird.

  • Wie wird gefördert?
    Mit dem Programm lassen sich Leasingfinanzierungen bis zu 2,5 Mio. EUR begleiten. Die Bürgschaftshöhe beträgt maximal 1,25 Mio. EUR pro KMU, wobei der Verbürgungsgrad 50 oder 70 Prozent beträgt. Kleinteilige Leasingfinanzierungen bis 100.000 EUR (70%) beziehungsweise 140.000 EUR (50%) werden durch europäische Mittel im Rahmen von EIF COSME rückverbürgt. Bei den höheren Beträgen über 140.000 EUR und bei Existenzgründungen unterstützen Bund und Land die Bürgschaftsbanken als Rückbürgen.

Leasen statt kaufen:
Gerade für kleinere Unternehmen klingt das verlockend, denn das nötige Kapital für Fahrzeuge, neue Maschinen oder Einrichtungen fehlt hier häufig. Bei fehlenden Sicherheiten kann es allerdings schnell dazu kommen, dass sich der Wunsch nach dieser Finanzierungsart nicht realisiert und durch die Leasinggesellschaften abgelehnt wird. Abhilfe schafft hier das Leasingprogramm der Deutschen Bürgschaftsbanken.

BB LEASING gilt für Leasingbeträge bis 2,5 Mio. Euro und ist mit einer Bürgschaftsquote von 50 oder 70 Prozent erhältlich.

Leasing EIF

Variante 1: EIF COSME
Abhängig vom Verbürgungsgrad ist diese Programmvariante bis zu einem Leasingvolumen von EUR 100.000 (Bürgschaftsquote 70 %) bzw. EUR 140.000 (Bürgschaftsquote 50 %) nutzbar, auch mehrfach und in Teilbeträgen, soweit der Bürgschaftsbetrag EUR 70.000 in Summe nicht übersteigt. Diese kleinteiligen Leasingfinanzierungen werden durch europäische Mittel im Rahmen von EIF COSME rückverbürgt, was zu einem besonders schlanken und schnellen Bearbeitungsprozess führteiner Bürgschaftsquote von 50 oder 70 Prozent erhältlich.

Variante 2: Bund/Land
Abhängig vom Verbürgungsgrad bis zu einem Leasingvolumen von EUR 1.785.000 (Bürgschaftsquote 70 %) bzw. EUR 2.500.000 (Bürgschaftsquote 50 %); mehrfach nutzbar, u.a. auch Teilbeträge, soweit der Bürgschaftsbetrag EUR 1.250.000 nicht übersteigt. Bei diesen höheren Beträgen über 140.000 Euro und bei Existenzgründungen unterstützen Bund und Land die Bürgschaftsbanken als Rückbürgen.

Vorteile für die überregional arbeitenden Leasing-Gesellschaften sind die deutschlandweit einheitlich gültigen Konditionen sowie die vereinheitlichten Programmbedingungen in Form der Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen.

Laufzeit
12-120 Monate

Konditionen
bundesweit einheitliche Konditionen; abhängig von Bonität, Laufzeit, Bürgschaftsquote und Restwert; die Zahlung erfolgt einmalig mit Zugang der Bürgschaftserklärung bei der Leasinggesellschaft • Konditionenrechner unter leasing-buergschaft.de

Antragstellung
Leasing-Bürgschaften können Leasinggesellschaften direkt über die Antragsstrecke auf leasing-buergschaft.de beantragen.

Weitere Bürgschaftsprogramme

Das könnte Sie auch interessieren

/ Programme

EINFACH & EFFIZIENT

Zur optimalen Finanzierung

Finden Sie in nur drei Schritten eine passgenaue Finanzierung & Förderung:

1.

Online Finanzierungsanfrage erstellen

2.

Unterlagen digital übermitteln

3.

Passende Finanzierungs- und Förderangebote erhalten

Häufige Fragen zur Bürgschaft

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Was ist eine Bürgschaftsbank?

Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Es sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft mit einem öffentlichen Förderauftrag, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer übernehmen, wenn deren zu finanzierendes Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind.

Wer kann eine Ausfallbürgschaft erhalten?

Alle gewerblich tätigen kleinen und mittleren Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe in Sachsen-Anhalt, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig sein.

Was fördert die Bürgschaftsbank?

Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen dienen. Damit können Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen verbürgt werden.

Welche Laufzeit hat eine Ausfallbürgschaft?

Die Förderung erfolgt durch Gewährung einer Ausfallbürgschaft mit einer Laufzeit von maximal 15 Jahren. Bei Finanzierung von baulichen Maßnahmen kann die Laufzeit auf 23 Jahre verlängert werden.

Wie wird die Bürgschaft beantragt?

Die Bürgschaft wird grundsätzlich über ein Kreditinstitut oder eine Leasinggesellschaft beantragt. Alle Merkblätter, Konditionen, Bestimmungen sowie Antragsvordrucke sind digital unter Downloads abrufbar.

Was kann mit Bürgschaften besichert werden?

Bürgschaften dienen zur Absicherung von Aval- und Betriebsmittelkrediten sowie

von Investitions- und Leasingkrediten.

Garantien dienen zur Absicherung von stillen Beteiligungen der MBG Sachsen-Anhalt

Was ist eine Bürgschaft ohne Bank (BoB)?

Antragsteller können sich auch direkt, das heißt ohne vorherige Einschaltung einer Hausbank an die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt wenden. Hierfür bieten wir das Programm BoB an. Anfragen können über das Finanzierungsportal der deutschen Bürgschaftsbanken gestellt werden.

Übernimmt die Bürgschaftsbank das gesamte Kreditrisiko?

Die Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut bis maximal 80 Prozent der Kreditsumme. Das Kreditinstitut selbst muss also mindestens ein 20-prozentiges Eigenrisiko tragen.

Was geschieht, wenn die Bürgschaftsbank aus ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist?

In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigerwechsel" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank Gläubigerin. Mit ihr sind über die Hausbank entsprechende Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen.