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AKTUELLES - NEWS & PRESSE

neue De-minimis-Verordnung ab 01.01.2024

01.01.2024 Magdeburg

Der Schwellenwert steigt ab 01.01.2024 auf 300.000 Euro; die EU-Kommission hat die neue De-minimis-Verordnung angenommen, d.h. der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf 300.000 Euro in einem Zeitraum von 3 Jahren nicht übersteigen.

Weiterhin sollen Angaben zu gewährten De-minimis-Beihilfen ab dem 1. Januar 2026 in einem zentralen Register auf nationaler oder Unionsebene erfasst werden.

Diese Erhöhung ermöglicht gerade auch hinsichtlich der aktuellen Inflation und allgemeinen Preissteigerungen auch die Verbürgung höherer Volumina für die Unternehmen.

Ferner können wir auch wieder Unternehmen unterstützen, die die bisherige Grenze von 200.000 Euro voll in Anspruch genommen haben.