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Unsere Bürgschaftsprogramme in Sachsen-Anhalt

Verschaffen Sie sich einen Überblick und erfahren Sie die wichtigsten Merkmale unserer angebotenen Produkte mit nur einem Klick. Alle Programme auf einen Blick finden Sie unter Downloads.

BB CLASSIC

  • Wer wird gefördert?
    Existenzgründer, bestehende kleine/mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler mit Investitionsort in Sachsen-Anhalt

  • Was wird gefördert?
    Verbürgt werden alle gewerblichen Finanzierungsvorhaben: Existenzgründung, Nachfolge, tätige Beteiligung, Betriebsmittel, Avale, Investitionen, Warenlager, Betriebsimmobilien, Contracting

  • Wie wird gefördert?
    Der Verbürgungsgrad beträgt maximal 80%. Die zu verbürgende Kredithöhe beträgt maximal 2,5 Mio. EUR, das entspricht einer maximalen Bürgschaftshöhe von 2,0 Mio. EUR pro Unternehmen.

Bürgschaft ohne Bank (BoB)

  • Wer wird gefördert?
    Existenzgründer, bestehende kleine/mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler mit Investitionsort in Sachsen-Anhalt

  • Was wird gefördert?
    Verbürgt werden alle gewerblichen Finanzierungsvorhaben: Existenzgründung, Nachfolge, tätige Beteiligung, Betriebsmittel, Avale, Investitionen, Warenlager, Betriebsimmobilien, Contracting

  • Wie wird gefördert?
    Der Verbürgungsgrad beträgt maximal 80%. Die zu verbürgende Kredithöhe beträgt maximal 500.000 EUR, das entspricht einer maximalen Bürgschaftshöhe von 400.000 EUR pro Unternehmen.

BB EXPRESS (CLASSIC)

  • Wer wird gefördert?
    bestehende kleine/mittlere Unternehmen sowie Freiberuflicher mit Investitionsort in Sachsen-Anhalt, keine Existenzgründer

  • Was wird gefördert?
    Verbürgt werden alle gewerblichen Finanzierungsvorhaben: Betriebsmittel, Avale, Investitionen, Warenlager, Betriebsimmobilien, Contracting

  • Wie wird gefördert?
    Der Verbürgungsgrad beträgt maximal 70 %. Die zu verbürgende Kredithöhe beträgt maximal 500.000 EUR, das entspricht einer maximalen Bürgschaftshöhe von 350.000 EUR (mit klar definierten Entscheidungskriterien).

BB EXPRESS NACHFOLGE

  • Wer wird gefördert?

    Existenzgründer, bestehende kleine/mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler mit Investitionsort in Sachsen-Anhalt

  • Was wird gefördert?

    Nachfolgeregelungen (Asset/Share Deals) oder Anteilserwerbe (MBO, MBI)

  • Wie wird gefördert?

    Der Verbürgungsgrad beträgt maximal 60 %. Die zu verbürgende Kredithöhe beträgt maximal 450.000 EUR, das entspricht einer maximalen Bürgschaftshöhe von 270.000 EUR (mit klar definierten Entscheidungskriterien).

BB AGRAR

  • Wer wird gefördert?
    Existenzgründer, landwirtschaftliche Betriebe, Fischzucht- und Forstwirtschaftsbetriebe, Imker, Winzer, nicht gewerbliche Gartenbauunternehmen mit Investitionsort in Sachsen-Anhalt (gewerbliche Gartenbauunternehmen werden über BB CLASSIC gefördert.)

  • Was wird gefördert?
    Verbürgt werden Hausbankkredite und Kredite der Landwirtschaftlichen Rentenbank für: Aus- und Umbauten, Betriebsmittel u. Kontokorrentkredite, Neuinvestitionen, Ersatzbedarf und Modernisierungen/ Rationalisierungen in Betriebseinrichtungen und -anlagen, Nachfolgen und Übernahmen, Existenzgründungen, Erwerb von Flächen und Gesellschaftsanteilen, Kooperationen, Marketingmaßnahmen sowie Qualifizierungen, Anlauf- und Markteinführungskosten für neue Geschäftsfelder, Vorhaben von Agrarbetrieben aus den Bereichen Ernährungswirtschaft, erneuerbare Energien sowie ländliche Entwicklung

  • Wie wird gefördert?

    Der Verbürgungsgrad beträgt maximal 50 % (max. Kredithöhe: 1.500 T€) oder 70 % (max. Kredithöhe: 1.071 T€); die Bürgschaftshöhe beträgt maximal 750.000 €.

BB LEASING

  • Wer wird gefördert?

    Gewerbliche Unternehmen (auch Existenzgründungen) und Freiberufler mit Investitionsort Sachsen- Anhalt

  • Was wird gefördert?
    Verbürgt werden Anschaffungen von Leasinggütern im Rahmen eines Finanzierungsleasings mit Voll- und Teilamortisation; mehrfach nutzbar, u. a. auch Teilbeträge, soweit der maximale Bürgschaftsbetrag nicht überschritten wird.

  • Wie wird gefördert?
    Mit dem Programm lassen sich Leasingfinanzierungen bis zu 2,5 Mio. EUR begleiten. Die Bürgschaftshöhe beträgt maximal 1,25 Mio. EUR pro KMU, wobei der Verbürgungsgrad 50 oder 70 Prozent beträgt. Kleinteilige Leasingfinanzierungen bis 100.000 EUR (70%) beziehungsweise 140.000 EUR (50%) werden durch europäische Mittel im Rahmen von EIF COSME rückverbürgt. Bei den höheren Beträgen über 140.000 EUR und bei Existenzgründungen unterstützen Bund und Land die Bürgschaftsbanken als Rückbürgen.

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Zur optimalen Finanzierung

Finden Sie in nur drei Schritten eine passgenaue Finanzierung & Förderung:

1.

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