Im deutschen Zahlungsverkehr gibt es eine wichtige Neuerung - Empfänger und IBAN müssen übereinstimmen, damit Überweisungen ausgeführt werden.
Dahinter steckt die Umsetzung einer EU-Richtline, die Verordnung zur Echtzeitüberweisung (EU Nr. 2024/886). Darin enthalten sind auch neue Regelungen für die Empfängerprüfung – und die gelten eben nicht nur für Echtzeit-, sondern für alle Überweisungen.
Unsere Empfängernamen sollten identisch mit der Firma gemäß Handelsregister wie folgt sein:
Empfängername BB:
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
Empfängername MBG:
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG) mbH