Empfängerkreis
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Umsatz von maximal 50 Mio. € p.a. oder maximal 43 Mio. € Bilanzsumme und bis zu 249 Beschäftigten sowie Freiberufler mit Investitionsort in Sachsen-Anhalt
Verwendungszweck
Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe dienen. Damit können Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen verbürgt werden. Umschuldungen sowie die Verbürgung von Sanierungskrediten sind ausgeschlossen.
Laufzeit
Die Laufzeit der Ausfallbürgschaft darf 15 Jahre, bei Finanzierung von Betriebsmitteln 8 Jahre; bei Finanzierung von baulichen Maßnahmen 23 Jahre, nicht überschreiten. Bei zu verbürgenden Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längerer Laufzeit kann davon abgewichen werden.
Bürgschaftsentgelt und Kosten
1,00 % Bearbeitungsgebühr auf die beantragte Kredithöhe (mindestens 400 €)
1,50 % p.a. Bürgschaftsprovision auf den valutierenden Kreditbetrag
Antragstellung
über die Hausbank; Hausbank kann dann direkt E-Antrag oder postalischen Antrag stellen
Hinweis:
Alle weiteren Vordrucke & Formulare sowie den Programmüberblick finden Sie in unserem Downloadbereich.
Sonderfall: gemeinwohlorientierte und gemeinnützige Unternehmen
Gemeinwohlorientierte und gemeinnützige Unternehmen verbinden wirtschaftliches Handeln mit einem gesellschaftlichen oder ökologischen Ziel. Sie entwickeln Lösungen für Klimaschutz, Bildung, soziale Integration oder Nachhaltigkeit. Ein Großteil der Gewinne wird wieder in das Unternehmen und seine Wirkung investiert.
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Start-ups mit sozialer Wirkung („Impact“)
- Gründer:innen und Soloselbstständige
- Angehörige freier Berufe
- Gemeinnützige Rechtsformen (u.a. gGmbH, Verein und Genossenschaft)
Was wird gefördert?
- Finanzierung von Betriebsmitteln, Maschinen, Produktionslinien, Fuhrparks, etc.
- Gründungen und Start-ups
- Geschäftsübernahmen
- Expansionen in neue Märkte
- Modernisierungs-, Erweiterungs-, Ersatz- und Transformationsinvestitionen
Voraussetzungen
Für gemeinwohlorientierte Unternehmen:
- Soziales oder ökologisches Ziel als Kerngeschäft
- Reinvestition von mind. 60 % der Gewinne zur Erreichung dieses Ziels
- Gesellschaftlich ausgerichtete Organisationsstruktur (z. B. Mitbestimmung)
- Kleines oder mittleres Unternehmen
Für gemeinnützige Unternehmen (zusätzlich)
- anerkannte Gemeinnützigkeit nach § 51 AO
- Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder Zweckbetrieb
- mindestens 30 % Umsätze aus Markttätigkeit
- weniger als 50 % Umsätze aus staatlichen Zuschüssen
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt wie gewohnt über die bestehenden Verfahren. Zusätzlich bitten wir Sie, die Erklärung für gemeinwohlorientierte Unternehmen vollständig ausgefüllt beizufügen.