Leasen statt kaufen:
Gerade für kleinere Unternehmen klingt das verlockend, denn das nötige Kapital für Fahrzeuge, neue Maschinen oder Einrichtungen fehlt hier häufig. Bei fehlenden Sicherheiten kann es allerdings schnell dazu kommen, dass sich der Wunsch nach dieser Finanzierungsart nicht realisiert und durch die Leasinggesellschaften abgelehnt wird. Abhilfe schafft hier das Leasingprogramm der Deutschen Bürgschaftsbanken.
Abhängig vom Verbürgungsgrad bis zu einem Leasingvolumen von 2,85 Mio. €(Bürgschaftsquote 70 %) bzw. 4,0 Mio. € (Bürgschaftsquote 50 %); mehrfach nutzbar, u.a. auch Teilbeträge, soweit der Bürgschaftsbetrag 2,0 Mio. € nicht übersteigt.
Vorteile für die überregional arbeitenden Leasing-Gesellschaften sind die deutschlandweit einheitlich gültigen Konditionen sowie die vereinheitlichten Programmbedingungen in Form der Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen.
Laufzeit
mindestens 12 Monate, maximal 10 Jahre
Konditionen
bundesweit einheitliche Konditionen; abhängig von Bonität, Laufzeit, Bürgschaftsquote und Restwert; die Zahlung erfolgt einmalig mit Zugang der Bürgschaftserklärung bei der Leasinggesellschaft; Konditionenrechner unter leasing-buergschaft.de
Antragstellung
Leasing-Bürgschaften können Leasinggesellschaften direkt über die Antragsstrecke auf leasing-buergschaft.de beantragen.