Die stille Beteiligung – ein zukunftsgerichtetes Finanzierungsinstrument
Die stille Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG) ist auf unterschiedlichste Zielgruppen und Finanzierungsanlässe zugeschnitten.
Im klassischen MBG-Beteiligungsprogramm liegt der Mindestbetrag bei 25.000 Euro und die Obergrenze bei 2,5 Millionen Euro je Beteiligungsnehmer. Die Entgelte und Beteiligungsmodalitäten werden individuell und bonitätsabhängig vereinbart und sind stets mittelstandsfreundlich und fair.
Ihre Vorteile als Unternehmen:
- der Kreditzugang wird durch die Erhöhung des Eigenkapitals erheblich vereinfacht
- verbesserte Kreditkonditionen durch bessere Bonität
- bis zu zehn Jahren tilgungsfrei
- Optimierung der Kapitalstruktur/Verbesserung der Bilanzrelation
- unbürokratische und schnelle Bearbeitung
- regional zuständige und flexible Ansprechpartner
- zusätzliche Liquiditätsmittel
- Eigenkapital als Vorsorge/Reserve für schwierige Zeiten
- Unterstützung in allen Unternehmensphasen, partnerschaftliche Zusammenarbeit
- keine Einflussnahme der MBG auf das operative Geschäft
- es sind keine Sachsicherheiten zu stellen
- Rückzahlung der Beteiligung zum Nominalwert ohne Teilhabe am Zuwachs des Unternehmenswertes
Eine Alternative für kleine Beteiligungen ist das Mikromezzanin-Programm.
Mit dem von der Bundesregierung geförderten Mezzaninfonds-Deutschland ist es möglich, kleinen Unternehmen und Gründern (unter 50 Mitarbeiter, maximal 10 Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme) Beteiligungskapital bereits ab 10.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Die Förderung kann bis zu 150.000 Euro betragen.
Einen Überblick über unsere MBG-Programme erhalten Sie hier.