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Schwestergesellschaft der BB Sachsen-Anhalt

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH

Beteiligungen sind eine wichtige Ergänzung zum klassischen Bankkredit. Je nach Ausgestaltung zählen sie zum Eigenkapital und bilden das Fundament jeder soliden Finanzierung.

Die stille Beteiligung – ein zukunftsgerichtetes Finanzierungsinstrument

Die stille Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG) ist auf unterschiedlichste Zielgruppen und Finanzierungsanlässe zugeschnitten.

Im klassischen MBG-Beteiligungsprogramm liegt der Mindestbetrag bei 25.000 Euro und die Obergrenze bei 2,5 Millionen Euro je Beteiligungsnehmer. Die Entgelte und Beteiligungsmodalitäten werden individuell und bonitätsabhängig vereinbart und sind stets mittelstandsfreundlich und fair.

Ihre Vorteile als Unternehmen:

  • der Kreditzugang wird durch die Erhöhung des Eigenkapitals erheblich vereinfacht
  • verbesserte Kreditkonditionen durch bessere Bonität
  • bis zu zehn Jahren tilgungsfrei
  • Optimierung der Kapitalstruktur/Verbesserung der Bilanzrelation
  • unbürokratische und schnelle Bearbeitung
  • regional zuständige und flexible Ansprechpartner
  • zusätzliche Liquiditätsmittel
  • Eigenkapital als Vorsorge/Reserve für schwierige Zeiten
  • Unterstützung in allen Unternehmensphasen, partnerschaftliche Zusammenarbeit
  • keine Einflussnahme der MBG auf das operative Geschäft
  • es sind keine Sachsicherheiten zu stellen
  • Rückzahlung der Beteiligung zum Nominalwert ohne Teilhabe am Zuwachs des Unternehmenswertes

Eine Alternative für kleine Beteiligungen ist das Mikromezzanin-Programm.

Mit dem von der Bundesregierung geförderten Mezzaninfonds-Deutschland ist es möglich, kleinen Unternehmen und Gründern (unter 50 Mitarbeiter, maximal 10 Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme) Beteiligungskapital bereits ab 10.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Die Förderung kann bis zu 150.000 Euro betragen.

Einen Überblick über unsere MBG-Programme erhalten Sie hier.

MBG-Programme

MBG-Antrag

Mit stillen Beteiligungen stärken Unternehmen ihr Kapitalpolster.

Existenzgründer erhöhen mit Beteiligungskapital ihr Startkapital und bauen eine belastbare Eigenkapitaldecke auf.

Beim Wachstum des Unternehmens helfen Beteiligungen, Investitionen in neue Technik oder Gewerbeimmobilien sowie Innovationen zu finanzieren.
Bei der Regelung der Unternehmensnachfolge kann Beteiligungskapital die Ablösung und Auszahlung eines ausscheidenden Gesellschafters oder die Abfindung bei Erbauseinandersetzungen erleichtern.


MBG-Antrag


Merkblatt zum MBG-Antrag


KfW Datenliste ERP-Beteiligungsprogramm

kostenlose MBG-Vorprüfung
Mikromezzaninbeteiligung

Mit diesen Mikromezzaninbeteiligungen sind besonders kleine und junge Unternehmen angesprochen, Unternehmen die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet oder die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden, gewerblich orientierte Sozialunternehmen, umweltorientierte Unternehmen und Freiberufler, die nicht dem Standesrecht unterliegen. 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.mikromezzaninfonds-deutschland.de


Für die Beantragung nutzen Sie bitte unseren E-Antrag


oder nachfolgendes Antragsformular: Antrag Mikromezzanin

weitere Unterlagen

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Unsere Finanzierungsexperten beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zu den Themen Gründung, Nachfolge, Wachstum und Stabilisierung.

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Freitag 9:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung