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Bürgschaftsprogramm

BB AGRAR

  • Wer wird gefördert?
    Existenzgründer, landwirtschaftliche Betriebe, Fischzucht- und Forstwirtschaftsbetriebe, Imker, Winzer, nicht gewerbliche Gartenbauunternehmen mit Investitionsort in Sachsen-Anhalt

  • Was wird gefördert?
    Verbürgt werden Hausbankkredite und Kredite der Landwirtschaftlichen Rentenbank für: Aus- und Umbauten, Betriebsmittel u. Kontokorrentkredite, Neuinvestitionen, Ersatzbedarf und Modernisierungen/ Rationalisierungen in Betriebseinrichtungen und -anlagen, Nachfolgen und Übernahmen*, Existenzgründungen, Erwerb von Flächen und Gesellschaftsanteilen, Kooperationen, Marketingmaßnahmen sowie Qualifizierungen, Anlauf- und Markteinführungskosten für neue Geschäftsfelder, Vorhaben von Agrarbetrieben aus den Bereichen Ernährungswirtschaft, erneuerbare Energien sowie ländliche Entwicklung

  • Wie wird gefördert?

    Der Verbürgungsgrad beträgt maximal 50 % oder 70 %; die Bürgschaftshöhe beträgt maximal 750.000 EUR.

Empfängerkreis
Kleinst, kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft, deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25% der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen. Das begünstigte Unternehmen muss in Sachsen-Anhalt eine Betriebsstätte unterhalten. Der Finanzierungsbedarf muss sich auf diese Betriebsstätte beziehen.

Laufzeit
Die Laufzeit der Ausfallbürgschaft darf 10 Jahre nicht überschreiten.

Bürgschaftsentgelt und Kosten
Laufende Provision abhängig von der Bonitätsklasse im RGZS: 0,5 % - 2,5 % p.a.

Antragstellung
Über die Hausbank, nur per E-Antrag

Hinweis:
Alle weiteren Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.

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Häufige Fragen zur Bürgschaft

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Was ist eine Bürgschaftsbank?

Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Es sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft mit einem öffentlichen Förderauftrag, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer übernehmen, wenn deren zu finanzierendes Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind.

Wer kann eine Ausfallbürgschaft erhalten?

Alle gewerblich tätigen kleinen und mittleren Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe in Sachsen-Anhalt, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig sein.

Was fördert die Bürgschaftsbank?

Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen dienen. Damit können Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen verbürgt werden.

Welche Laufzeit hat eine Ausfallbürgschaft?

Die Förderung erfolgt durch Gewährung einer Ausfallbürgschaft mit einer Laufzeit von maximal 15 Jahren. Bei Finanzierung von baulichen Maßnahmen kann die Laufzeit auf 23 Jahre verlängert werden.

Wie wird die Bürgschaft beantragt?

Die Bürgschaft wird grundsätzlich über ein Kreditinstitut oder eine Leasinggesellschaft beantragt. Alle Merkblätter, Konditionen, Bestimmungen sowie Antragsvordrucke sind digital unter Downloads abrufbar.

Was kann mit Bürgschaften besichert werden?

Bürgschaften dienen zur Absicherung von Aval- und Betriebsmittelkrediten sowie

von Investitions- und Leasingkrediten.

Garantien dienen zur Absicherung von stillen Beteiligungen der MBG Sachsen-Anhalt

Was ist eine Bürgschaft ohne Bank (BoB)?

Antragsteller können sich auch direkt, das heißt ohne vorherige Einschaltung einer Hausbank an die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt wenden. Hierfür bieten wir das Programm BoB an. Anfragen können über das Finanzierungsportal der deutschen Bürgschaftsbanken gestellt werden.

Übernimmt die Bürgschaftsbank das gesamte Kreditrisiko?

Die Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut bis maximal 80 Prozent der Kreditsumme. Das Kreditinstitut selbst muss also mindestens ein 20-prozentiges Eigenrisiko tragen.

Was geschieht, wenn die Bürgschaftsbank aus ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist?

In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigerwechsel" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank Gläubigerin. Mit ihr sind über die Hausbank entsprechende Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen.