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Bürgschaftsprogramm

Bürgschaft ohne Bank (BoB)

  • Wer wird gefördert?
    Existenzgründer, bestehende kleine/mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler mit Investitionsort in Sachsen-Anhalt

  • Was wird gefördert?
    Verbürgt werden alle gewerblichen Finanzierungsvorhaben: Existenzgründung, Nachfolge, tätige Beteiligung, Betriebsmittel, Avale, Investitionen, Warenlager, Betriebsimmobilien, Contracting

  • Wie wird gefördert?
    Der Verbürgungsgrad beträgt maximal 80 %. Die zu verbürgende Kredithöhe beträgt maximal 500.000 €, das entspricht einer maximalen Bürgschaftshöhe von 400.000 € pro Unternehmen.

Empfängerkreis
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Umsatz von maximal 50 Mio. € p.a. oder maximal 43 Mio. € Bilanzsumme und bis zu 249 Beschäftigten sowie Freiberufler mit Investitionsort in Sachsen-Anhalt

Verwendungszweck
Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe dienen. Damit können Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen verbürgt werden. Umschuldungen sowie die Verbürgung von Sanierungskrediten sind ausgeschlossen.

Bei BoB übernimmt die BB die Erstprüfung des Geschäftsvorhabens – somit Wegfall der Erstprüfung des Kreditantrags, damit Kostenersparnis für die Kreditinstitute. Die Entscheidungsvorlage der BB kann zur Vereinfachung der Kreditentscheidung durch die Hausbank angefragt werden.

Laufzeit
Die Laufzeit der Ausfallbürgschaft darf 15 Jahre, bei Finanzierung von Betriebsmitteln 8 Jahre, bei Finanzierung von baulichen Maßnahmen 23 Jahre, nicht überschreiten. Bei zu verbürgenden Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längerer Laufzeit kann davon abgewichen werden.

Bürgschaftsentgelt und Kosten
1,5 % Bearbeitungsgebühr auf die beantragte Kredithöhe (mindestens 400 €); davon 150 € bei Beantragung
1,5 % p.a. Bürgschaftsprovision auf den valutierenden Kreditbetrag

Antragstellung
Direkt vom Unternehmen an die BB, postalisch (Formular: siehe E-Antrag)

Hinweis:
Alle weiteren Vordrucke & Formulare sowie den Programmüberblick finden Sie in unserem Downloadbereich.

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Häufige Fragen zur Bürgschaft

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Was ist eine Bürgschaftsbank?

Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Es sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft mit einem öffentlichen Förderauftrag, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer übernehmen, wenn deren zu finanzierendes Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind.

Wer kann eine Ausfallbürgschaft erhalten?

Alle gewerblich tätigen kleinen und mittleren Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe in Sachsen-Anhalt, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig sein.

Was fördert die Bürgschaftsbank?

Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen dienen. Damit können Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen verbürgt werden.

Welche Laufzeit hat eine Ausfallbürgschaft?

Die Förderung erfolgt durch Gewährung einer Ausfallbürgschaft mit einer Laufzeit von maximal 15 Jahren. Bei Finanzierung von baulichen Maßnahmen kann die Laufzeit auf 23 Jahre verlängert werden.

Wie wird die Bürgschaft beantragt?

Die Bürgschaft wird grundsätzlich über ein Kreditinstitut oder eine Leasinggesellschaft beantragt. Alle Merkblätter, Konditionen, Bestimmungen sowie Antragsvordrucke sind digital unter Downloads abrufbar.

Was kann mit Bürgschaften besichert werden?

Bürgschaften dienen zur Absicherung von Aval- und Betriebsmittelkrediten sowie

von Investitions- und Leasingkrediten.

Garantien dienen zur Absicherung von stillen Beteiligungen der MBG Sachsen-Anhalt

Was ist eine Bürgschaft ohne Bank (BoB)?

Antragsteller können sich auch direkt, das heißt ohne vorherige Einschaltung einer Hausbank an die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt wenden. Hierfür bieten wir das Programm BoB an. Anfragen können über das Finanzierungsportal der deutschen Bürgschaftsbanken gestellt werden.

Übernimmt die Bürgschaftsbank das gesamte Kreditrisiko?

Die Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut bis maximal 80 Prozent der Kreditsumme. Das Kreditinstitut selbst muss also mindestens ein 20-prozentiges Eigenrisiko tragen.

Was geschieht, wenn die Bürgschaftsbank aus ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist?

In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigerwechsel" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank Gläubigerin. Mit ihr sind über die Hausbank entsprechende Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen.