Empfängerkreis
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Umsatz von maximal 50 Mio. € p.a. oder maximal 43 Mio. € Bilanzsumme und bis zu 249 Beschäftigten sowie Freiberufler mit Investitionsort in Sachsen-Anhalt
Verwendungszweck
Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe dienen. Damit können Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen verbürgt werden. Umschuldungen sowie die Verbürgung von Sanierungskrediten sind ausgeschlossen.
Bei BoB übernimmt die BB die Erstprüfung des Geschäftsvorhabens – somit Wegfall der Erstprüfung des Kreditantrags, damit Kostenersparnis für die Kreditinstitute. Die Entscheidungsvorlage der BB kann zur Vereinfachung der Kreditentscheidung durch die Hausbank angefragt werden.
Laufzeit
Die Laufzeit der Ausfallbürgschaft darf 15 Jahre, bei Finanzierung von Betriebsmitteln 8 Jahre, bei Finanzierung von baulichen Maßnahmen 23 Jahre, nicht überschreiten. Bei zu verbürgenden Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längerer Laufzeit kann davon abgewichen werden.
Bürgschaftsentgelt und Kosten
1,5 % Bearbeitungsgebühr auf die beantragte Kredithöhe (mindestens 400 €); davon 150 € bei Beantragung
1,5 % p.a. Bürgschaftsprovision auf den valutierenden Kreditbetrag
Antragstellung
Direkt vom Unternehmen an die BB, postalisch (Formular: siehe E-Antrag)
Hinweis:
Alle weiteren Vordrucke & Formulare sowie den Programmüberblick finden Sie in unserem Downloadbereich.